Allgemeine Geschäftsbedingungen
THOLEG – Civil Protection Systems
Allgemeines, Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Bestellung vorbehaltlos ausführen.
2. Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.
Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Lieferung
• Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, dazu gehören auch alle geforderten technischen Dokumentationen, eines vom Kunden bereitgestellten zu implementierenden Bestandteils (z.B. Kameras, Sensorik oder Payload aller Art).
• Ist der Kunde Unternehmer, ist sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt die Lieferung ab Werk vereinbart
Allgemeine Gewährleistungsbedingungen
1. Für Akkumulatoren gewähren wir eine vierwöchige Funktionsgarantie. Im Schadenfall sind alle Protokolle der Lade und Entladezyklen insbesondere der Ladekapazität nachzuweisen. Akkumulatoren die Lithium-Polymer, Lithium-Ionen oder Lithium-Eisen als Energieträger haben müssen vor der Ladung eine Nennkapazität von mindestens 15 % in jeder Zelle aufweisen.
2. Vor jedem Flug hat eine vollständige Systemkontrolle zu erfolgen, weist eines der Systeme (egal welcher Art) einen Defekt auf, darf das Flugsystem nicht in Betrieb genommen werden.
Vertragsrücktritt bei Unternehmen
1. Ein Vertragsrücktritt ist nur möglich, wenn es sich um ein sogenanntes Seriensystem handelt, wenn also keinerlei Veränderungen am System vorgenommen wurden, die speziell für den Kunden gekauft, angefertigt, angepasst oder verändert wurden. Dies gilt insbesondere auch für Lieferverzögerungen aufgrund fehlender technischer Dokumentation, Zusatzteilen oder Software, die zu Bestandteilen gehören, die vom Kunden geliefert wurden.
2. Für Teile, die nicht von THOLEG Civil Protection Systems hergestellt werden, gelten ausschließlich die Gewährleistungen der jeweiligen Hersteller, auch wenn diese weder Vertrieb noch Niederlassungen in Deutschland haben, sofern der Kunde diesen Einbau gewünscht hat, als Nachweis gilt der Auftrag.
3. Sonderanfertigungen sind immer mit besonderen Risiken verbunden. Flugzeiten u.ä. werden durch Berechnung ermittelt, Abweichungen von 30% stellen keinen Mangel dar.
4. Der Kunde erklärt mit der Beauftragung, dass er auf eine deutsche Betriebsanleitung, eine Konformitätserklärung in deutscher Sprache, sowie eine Fehleranalysesoftware in Deutsch verzichtet, als zugrundeliegende Sprache für diese Informationen bzw. Software wird Englisch als Sprache der internationalen Luftfahrt, vereinbart.
5. Sollte der Kunde im Falle eines Individualsystems vom Kauf zurücktreten wollen, hat er die bereits geleisteten Arbeitsstunden je Mitarbeiter mit pauschal je 89,00 € netto je Arbeitsstunde zu vergüten, dabei ist es unerheblich ob es sich um Arbeits-, Flug- oder Fahrzeit handelt. Im Einzelfall kann dieser Betrag auch höher sein als der des bestellten Systems, dies erkennt der Kunde mit der Beauftragung an.
Leistungen
1. Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:
• kein Flug bei Regen
• kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
• Flüge bis Windstärke maximal 32 km/h, Fotogrammetrieflüge zwischen Gebäuden bis max. 5 km/h, bei weniger als 20 m zwischen den Gebäuden Windstille.
• es muss immer Sichtkontakt zum UAV bestehen (Sichtflug nach VFR-Regeln)
• maximale Flughöhe 100 m bei Windanlagen oder freistehenden Bauwerken 150 m
• maximale Entfernung zum Piloten horizontal 150 m
• Flugzeit je Flug z.Zt. max. 10 Minuten
• kein Überflug von Personen
• Absicherungsmaßnahmen für einen sicheren Flug sind vom Auftraggeber bereitzustellen
2. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Sind Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage im Auftrag oder für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder der Pilot die Flugbedingungen als nicht ausreichend sicher einstuft.
4. Weist der Auftraggeber einen Flug dennoch an, haftet er persönlich für alle etwaigen Schäden, unabhängig davon welches Ereignis dem Schaden zugrunde liegt, er erklärt alle Risiken des Piloten, der den Flug als zu riskant erklärt, ausnahmslos zu übernehmen. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich diesbezüglich auf das Erfordernis einer Text- oder Schriftform.
5. Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Wir dürfen sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bildmaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.
Zahlungen, Aufrechnung, EK-Rabatt
1. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Honorarrechnungen sind mit Übergabe der Bilddaten sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Auslagen wie z.B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Bei Stornierung eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
• bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
• bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
• bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
• bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.
3. Gewährte Wiederverkäuferrabatte (EK-Rabatte) gelten ausschließlich für durch uns autorisierte Händler. Es ist Nachweis zu führen, dass EK-rabattierte Ware zum Weiterverkauf aktiv angeboten wird, bei Fluggeräten muss das weiterverkaufte Fluggerät auf den Namen des Endkunden registriert werden. Sofern ein solcher Nachweis nicht spätestens 6 Monaten nach Erhalt der Ware erbracht wird, sichert der Käufer in diesem Fall zu, zu Unrecht erhaltene EK-Rabatte (Differenz auf den ursprünglich vereinbarten unrabattierten Kaufpreis) nachträglich zurückzuzahlen.
Haftung für Mängel
1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen „Haftung für Schäden“.
3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
4. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
5. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen „Haftung für Schäden“.
6. Ist der Kunde Unternehmer, hat er im Falle eines Mangels und / oder im Falle eines Unfalls mit einem bei uns erworbenen UAV System, uns diesen unverzüglich anzuzeigen und unaufgefordert mit der Mangel- oder Schadenanzeige alle Flugaufzeichnungen, mindestens jedoch alle Telemetriedatenaufzeichnungen des UAV Systems sowie evtl. vorhandene Video- oder Bildaufzeichnungen zu übergeben. Der Kunde erhält unverzüglich eine Kopie der Telemetrieaufzeichnung. Wird eine solche Herausgabe verweigert oder nicht zeitgleich mit der Mangelanzeige ausgehändigt, gilt als vereinbart, dass ursächlich kein Mangel des Systems vorliegt.
Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Rechnungslegung Dritter, Inkasso, Mahnverfahren
1. Ist der Lieferant Unternehmer, so stellt er die korrekte Adressierung seiner Rechnungen (wie folgt): THOLEG Civil Protection Systems, Thomas Zügel Schachtbauring 4 03119 Welzow sicher, anders lautende Rechnungen werden von uns nicht beglichen, ebenso Rechnungen, die nicht den Mindestanforderungen für Rechnungen in Deutschland entsprechen. Mahnkosten, Inkassokosten oder Auslagen jegwelcher Art werden nur dann bezahlt, wenn es sich tatsächlich um ein Versäumnis unsererseits handelt.
2. Ist der Rechnungssteller Unternehmer, so verspricht er bei Aufrechnung einer falsch adressierten oder widersprochenen Rechnung, Schadenersatz in Höhe des von Ihm geforderten Bruttoverrechnungsbetrags in € netto.
3. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte oder Mahnabteilungen, die ohne entsprechende rechtliche Grundlage ein Verfahren eröffnen, dabei kommt es nicht darauf an ob die Ware ordnungsgemäß geliefert wurde, sondern nur ob die Rechnungslegung entsprechend ordnungsgemäß erfolgte, werden mit 2.500,00 € netto pauschalem Schadenersatz belegt. Sollten noch Schufa oder andere Auskunftskosten berechnet werden, gehen wir von der Meldung an derartige Auskunfteien aus, damit erhöht sich der pauschale Schadenersatz auf 10.000,00 € netto.
Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
3. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
4. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
5. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
Schlussbestimmungen
1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand: 15.03.2018 aktualisiert 1.09.2019